Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Zivilprozess zwischen Panagiotis T. und dem Awo-Kreisverband Frankfurt zugunsten der Awo entschieden. Damit wurde eine mögliche Zahlung in Höhe von 780 000 Euro verhindert. Gleichzeitig rückt ein weiterer möglicher Schadensersatzprozess gegen T. näher. Parallel dazu läuft der Strafprozess gegen Klaus R., Geschäftsführer der Awo-Tochter Protect. Eine gerichtliche Gutachterin bestätigte nun: Die Firma war bereits im September 2019 zahlungsunfähig.
Inhaltsverzeichnis:
- Berufung des Awo-Kreisverbands erfolgreich
- Zahlungsanweisung trotz Überschuldung
- Protect laut Gutachten seit September 2019 insolvent
- Weitere Prozesse folgen
Berufung des Awo-Kreisverbands erfolgreich
Der frühere stellvertretende Geschäftsführer Panagiotis T. hatte auf Gehaltszahlungen und Rentenbeiträge geklagt. Er berief sich auf einen Vorstandsanstellungsvertrag, den er 2019 mit dem Kreisverband unterzeichnet hatte. Das Landgericht Frankfurt hatte ihm zunächst recht gegeben. Doch das Oberlandesgericht entschied anders. Die Richter stellten fest, dass die notwendige Satzungsänderung erst im Dezember 2019 wirksam wurde – also nach der Vertragsunterzeichnung.
Laut Gericht existierte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kein rechtsgültiger Vorstand. Daher war kein wirksames Arbeitsverhältnis entstanden. T. hat keinen Anspruch auf das geforderte Gehalt. Eine Revision ist ausgeschlossen. Damit ersparte sich die Awo eine sechsstellige Zahlung.
Zahlungsanweisung trotz Überschuldung
Zwischen Oktober und Dezember 2019 überwies der Kreisverband 350 000 Euro an die Tochterfirma Protect. Teile dieser Überweisungen wurden durch T. autorisiert. Zum Zeitpunkt der Zahlung war Protect laut internen Unterlagen bereits überschuldet. Sie hatte keine Aufträge und erfüllte keine gemeinnützige Tätigkeit mehr.
Laut Awo-Vorsitzendem Steffen Krollmann wurden diese Darlehen trotz klarer wirtschaftlicher Warnzeichen angewiesen. Deshalb kündigte er eine mögliche Schadensersatzklage gegen T. an. Dabei geht es um die Frage, ob T. seine Pflichten verletzt und dem Verein geschadet hat.
Protect laut Gutachten seit September 2019 insolvent
Im parallelen Strafprozess gegen Klaus R. wird der Vorwurf des Betrugs geprüft. Eine unabhängige Gutachterin bestätigte vor Gericht: Protect war ab Ende September 2019 zahlungsunfähig. Ihre Analyse basierte auf den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Einnahmen und Ausgaben auf dem Geschäftskonto hatten eine Differenz von mehr als zehn Prozent über mehr als drei Wochen gezeigt.
Diese Erkenntnis hat direkte Bedeutung für den Vorwurf gegen Klaus R. Er soll Kredite beantragt haben, obwohl er von der Insolvenz wusste. Falls sich das bestätigt, droht eine Verurteilung wegen Betrugs. Klaus R. jedoch behauptet, dass der gesamte Kreisvorstand informiert war und die Kredite gemeinsam beschlossen wurden. Dann wäre T. ebenfalls strafrechtlich angreifbar.
Weitere Prozesse folgen
Der Strafprozess gegen Klaus R. wird am 11. August fortgesetzt. Die Entscheidung über eine Klage gegen Panagiotis T. steht noch aus. Beide Verfahren zeigen, wie eng persönliche Netzwerke, mangelhafte Kontrolle und fehlerhafte Entscheidungen miteinander verwoben waren. Die Aufarbeitung der Awo-Affäre ist längst nicht abgeschlossen.
Quelle: Frankfurter Neue Presse



