Strafprozess in Frankfurt
Strafprozess in Frankfurt, pixabay/Foto illustrativ

Am Montag, dem 2. Juni 2025, begann vor dem Frankfurter Landgericht das Strafverfahren gegen zwei ehemalige Mitarbeitende der Tochtergesellschaft Awo Protect. Trotz viereinhalb Stunden Verhandlung wurde inhaltlich kein einziger Punkt behandelt. Die Hauptbeschuldigten: Klaus R., Ex-Geschäftsführer, und Ayten Ö., frühere Verwaltungsleiterin. Ihnen wird unter anderem Insolvenzverschleppung, Untreue und Betrug vorgeworfen.

Inhaltsverzeichnis:

Klaus R. im Fokus der Ermittlungen

Klaus R., Ex-Geschäftsführer der 2017 gegründeten Awo Protect, wird Insolvenzverschleppung, Untreue und Betrug in 20 Fällen vorgeworfen. Die Sicherheitsfirma war für den Schutz zweier Flüchtlingsunterkünfte in Frankfurt zuständig. Laut Anklage ließ R. die Zahlungsunfähigkeit der Firma bewusst ungemeldet. Zusätzlich soll er einen Detektiv engagiert haben – Ziel: herausfinden, wer interne Daten an die Presse weitergab.

Der Tag sollte der Gutachterin gehören. Sie hätte klären sollen, ab wann die Firma zahlungsunfähig war. Doch dazu kam es nicht. Grund: Die mitangeklagte Verwaltungsleiterin Ayten Ö. war nicht erschienen. Es war bereits das dritte Mal, dass ihre Abwesenheit den Prozess stoppte.

Streit um den Gesundheitszustand von Ayten Ö.

Ayten Ö. meldete sich krank – stationär im Krankenhaus. Die Richterin rief dort persönlich an, um die Lage zu prüfen. Laut Klinik sei sie verhandlungsfähig. Ein Attest lag dennoch nicht vor. Die Verteidiger reagierten gereizt, beantragten eine kurze Pause – abgelehnt. Die Richterin setzte eine Stunde Beratung an.

Dann erneut Stillstand. Die Verteidigung verlangte Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Besprechung gesundheitlicher Details. Die Richterin sah dafür zunächst keinen Anlass. Doch nach interner Beratung wurde der Saal geräumt. Der anwesende Arzt bewertete den Zustand von Ayten Ö. als verhandlungsunfähig. Der Staatsanwalt stimmte dem zu.

Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende

Bevor die Richterin wieder sprechen konnte, kam der nächste Einschnitt. Die Verteidigung erklärte, sie lehne die Vorsitzende Richterin wegen „dringender Besorgnis der Befangenheit“ ab. Danach: wieder Unterbrechung. Die Öffentlichkeit blieb ausgeschlossen, da es sich um sensible Gesundheitsdaten handle.

Die Vorsitzende beendete den Verhandlungstag mit der Anordnung, dass Ayten Ö. ein amtsärztliches Attest über ihre generelle Verhandlungsfähigkeit bis zur nächsten Sitzung vorlegen muss.

Wie es weitergeht

Die Frist für die schriftliche Begründung des Befangenheitsantrags lief am Abend des 3. Juni ab. Sollte die Verteidigung diese eingehalten haben, entscheiden nun zwei hauptamtliche Richter sowie ein Kollege aus einer anderen Kammer, ob die Vorsitzende befangen ist oder nicht.

Wenn keine Einigung erzielt wird, wird die Verhandlung am 11. Juni 2025 erneut aufgenommen.

Quelle: Frankfurter Neue Presse

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