Sylvia Weber (SPD) muss sich vor Gericht verantworten. Die Bildungsdezernentin hatte im Jahr 2022 ohne Zustimmung des Magistrats Büroräume in Sachsenhausen angemietet. Die Eigentümerin, die Lion Investments Group mit Sitz in Luxemburg, fordert nun Schadenersatz von 704.378,07 Euro. Am Mittwoch beginnt die Verhandlung vor dem Landgericht.
Inhaltsverzeichnis:
- Rechtsstreit mit der Lion Investments Group
- Fehlende Zustimmung des Magistrats
- Weber verteidigt sich vor Gericht
- Suche nach neuen Büroräumen geht weiter
Rechtsstreit mit der Lion Investments Group
Die Auseinandersetzung dreht sich um die Hedderichstraße 108, wo Weber Büroräume für ihr Dezernat anmieten wollte. Obwohl sie den Mietvertrag unterzeichnet und die Schlüssel entgegengenommen hatte, wurde nie Miete gezahlt. Die Immobilie blieb ungenutzt, ein Umzug fand nie statt.
Die Vermieterin sieht sich geschädigt und verlangt nun Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen sowie entstandene Umbaukosten. Der Gerichtstermin am Mittwoch um 9 Uhr soll zunächst eine Einigung zwischen den Parteien ermöglichen. Sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Lösung kommen, könnte der Prozess weitergeführt werden.
Fehlende Zustimmung des Magistrats
Ein wesentlicher Punkt des Rechtsstreits: Weber handelte ohne die erforderliche Zustimmung des Magistrats. Laut der Hessischen Gemeindeordnung müssen solche Verträge zwei Unterschriften aus der Stadtregierung enthalten.
Zudem hatte sie Bedenken des Rechtsamts, des Revisionsamts und des Amts für Bau und Immobilien ignoriert. Diese Ämter hielten die Büroräume für zu groß, zu teuer und unwirtschaftlich.
In der Frankfurter Stadtregierung sorgt der Vorfall weiterhin für Spannungen. Die CDU-Fraktion forderte Webers Rücktritt und setzte einen Akteneinsichtsausschuss ein. Dieser brachte zwar keine neuen Erkenntnisse, verdeutlichte jedoch, dass es erhebliche Kommunikationsprobleme zwischen Weber und den zuständigen Ämtern gab.
Weber verteidigt sich vor Gericht
Weber räumte mehrfach ein, Fehler gemacht zu haben, bestritt jedoch, einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen zu haben. Sie argumentiert, dass ihre Unterschrift nur eine Interessenbekundung gewesen sei und der Vertrag unter dem Vorbehalt der Magistratszustimmung stand.
Die Dezernentin betont zudem, dass sie unter Druck stand. Bürgermeisterin Nargess Eskandari-Grünberg und Sozialdezernentin Elke Voitl (beide Grüne) drängten darauf, dass sie ihre Büros in der Mainzer Landstraße freimacht, um Platz für eine Beratungsstelle für Geflüchtete aus der Ukraine zu schaffen.
Suche nach neuen Büroräumen geht weiter
Trotz der juristischen Auseinandersetzung arbeitet Weber weiter an einer Lösung. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Stadtverordneten Haluk Yildiz (BFF-BIG) teilte sie mit, dass eine neue Anmietungsvorlage bereits in Arbeit ist und bald zur Entscheidung vorgelegt wird.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht urteilt und welche Konsequenzen der Fall für Weber und die Stadt Frankfurt haben wird.
Quelle: Frankfurter Neue Presse